Vorvertragliche Regelung zur richtigen und vollständigen Anzeige aller für die Übernahme der Gefahr erheblichen Umstände. Im Zuge der VVG-Reform kommt es zu Änderungen. So ist der Versicherungsnehmer
mehr...Bei einem Antrag zur Hausrat- und Wohngebäudeversicherung ist anzugeben, ob sich in der Nachbarschaft (innerhalb von zehn Metern), Betriebe befinden. Ist dies der Fall, versichern die meisten Gesellschaften
mehr...Eine Gefahrerhöhung besteht, wenn das versicherte Wohngebäude ganz oder überwiegend leer steht. Wenn die Gefahrerhöhung nicht vom Kunden im Antrag angegeben bzw. angezeigt wird, ist in der Regel im Schadensfall
mehr...Erhöht sich das zu tragende Risiko gegenüber dem im Versicherungsvertrag beschriebenen, spricht man von Gefahrerhöhung. Unter Umständen (bei absichtlicher Herbeiführung) kann dies sogar ein Kündigungsgrund
mehr...Obliegenheiten sind Pflichten, die dem Versicherungsnehmer auferlegt werden und die er zu erfüllen hat, um sich die Leistungen eines Versicherungsvertrages zu erhalten. Beispielsweise verpflichtet sich
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