Alkohol auf dem E-Scooter – Führerschein in Gefahr

Wer glaubt, mit einem E-Scooter gelte eine andere Alkoholgrenze als im Auto, irrt. Gerichte stellen klar: Wer mit 1,1 Promille oder mehr fährt, riskiert nicht nur eine Geldstrafe, sondern auch den Führerscheinentzug.

E-Scooter sind eine bequeme Möglichkeit, um schnell von A nach B zu kommen – doch sie sind kein Freifahrtschein für Alkoholfahrten. Ein aktuelles Urteil zeigt, dass die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer gelten.

E-Scooter gelten als Kraftfahrzeuge

Laut einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm fallen E-Scooter unter die Kategorie „Kraftfahrzeuge“. Damit ist klar: Wer mit 1,1 Promille oder mehr fährt, gilt als absolut fahruntüchtig und macht sich strafbar.

Harte Konsequenzen drohen:

  • Geldstrafen: Schon ab 0,5 Promille sind Bußgelder und Punkte in Flensburg möglich.
  • Fahrverbot oder Führerscheinentzug: Ab 1,1 Promille kann die Fahrerlaubnis entzogen werden.
  • Sperrfrist für den Führerschein: Je nach Schwere des Falls kann eine mehrjährige Sperre verhängt werden.

Gefahr für sich und andere

Viele unterschätzen das Unfallrisiko:

  • E-Scooter sind schwerer zu steuern als Fahrräder.
  • Plötzliche Hindernisse können schnell zu Stürzen führen.
  • Andere Verkehrsteilnehmer könnten gefährdet werden.
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