Wer glaubt, mit einem E-Scooter gelte eine andere Alkoholgrenze als im Auto, irrt. Gerichte stellen klar: Wer mit 1,1 Promille oder mehr fährt, riskiert nicht nur eine Geldstrafe, sondern auch den Führerscheinentzug.
E-Scooter sind eine bequeme Möglichkeit, um schnell von A nach B zu kommen – doch sie sind kein Freifahrtschein für Alkoholfahrten. Ein aktuelles Urteil zeigt, dass die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer gelten.
E-Scooter gelten als Kraftfahrzeuge
Laut einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm fallen E-Scooter unter die Kategorie „Kraftfahrzeuge“. Damit ist klar: Wer mit 1,1 Promille oder mehr fährt, gilt als absolut fahruntüchtig und macht sich strafbar.
Harte Konsequenzen drohen:
- Geldstrafen: Schon ab 0,5 Promille sind Bußgelder und Punkte in Flensburg möglich.
- Fahrverbot oder Führerscheinentzug: Ab 1,1 Promille kann die Fahrerlaubnis entzogen werden.
- Sperrfrist für den Führerschein: Je nach Schwere des Falls kann eine mehrjährige Sperre verhängt werden.
Gefahr für sich und andere
Viele unterschätzen das Unfallrisiko:
- E-Scooter sind schwerer zu steuern als Fahrräder.
- Plötzliche Hindernisse können schnell zu Stürzen führen.
- Andere Verkehrsteilnehmer könnten gefährdet werden.