§ 833
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
Im April und Mai steigt die Zahl der Wildunfälle deutlich – besonders in den frühen Morgenstunden und während der Dämmerung. Der GDV warnt: Wer aufmerksam und bremsbereit fährt, kann gefährliche Situationen entschärfen.
Wer seine Rente aufstocken oder Lücken im Versicherungskonto schließen möchte, hat dafür nur noch bis zum 31. März 2025 Zeit. Mit freiwilligen Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung können Versicherte ihre Altersvorsorge gezielt verbessern.
Marderbisse kosten Autofahrer jedes Jahr Millionenbeträge. Besonders im Frühjahr sind die Tiere aktiv. Doch mit ein paar einfachen Maßnahmen lassen sich teure Schäden verhindern.
Wer glaubt, mit einem E-Scooter gelte eine andere Alkoholgrenze als im Auto, irrt. Gerichte stellen klar: Wer mit 1,1 Promille oder mehr fährt, riskiert nicht nur eine Geldstrafe, sondern auch den Führerscheinentzug.
Frauen stehen bei der Geldanlage vor besonderen Herausforderungen: Sie verdienen im Schnitt weniger als Männer, investieren sicherheitsorientierter und sorgen sich stärker um Altersarmut. Doch eine aktuelle Studie zeigt, dass sich das Anlageverhalten verändert.
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.