Die Fondsgebundene Rentenversicherung
Hohe Ertragschancen lassen die Fondsgebundene Rentenversicherung zu einem immer beliebteren Baustein der privaten Altersvorsorge werden.
Einige Hinweise zur fondsgebundenen Rentenversicherung
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Die ausgezahlte monatl. Rente wird nur gering besteuert; hier gilt, umso jünger das Rentenalter ist, um so höher ist der steuerpflichtige Ertragsanteil.
Bei der einmaligen Kapitalauzahlung fallen steuerpflichtige Erträge an. - die Beleihung und der Versicherungsnehmerwechsel ist möglich
- sehr flexibel, denn Anteile können zum vereinbarten Zeitpunkt übergeben oder monatlich ausgezahlt werden - somit wird eine lebenslange Rente garantiert
- die Auszahlung des Betrages bzw. die monatliche Rentenzahlung ist in der Regel ab dem 60. bzw. 65. Geburtstag
- Todesfallschutz - denn bei Todesfall des Versicherten erhalten dessen Angehörige den Wert der bis dahin erworbenen Fondsanteile
Was ist zu beachten?
- Angebote mit Garantie: Vereinbaren Sie im Vertrag eine Kapitalerhaltungsgarantie oder eine Höchststand-Garantie auf die eingezahlten Beiträge.
Das richtet sich nach der jeweiligen Produktart, sonst können auch Verluste auftreten. Denn in schlechten Börsenzeiten kann es auch schlechte Erträge geben.
Deutsche Gesellschaften tun sich bei diesen Angeboten noch schwer. Versicherer aus EU-Staaten mit einer Niederlassung in Deutschland bieten schon oft solche Garantiezusagen.
Die Garantieleistungen gelten nicht bei vorzeitiger Rückgabe von Fondsanteilen (z.B. nach einer Vertragskündigung).
Aber aufpassen: Nicht alle Versicherer bieten diese Möglichkeit an!