Sozialversicherung
Zum 1. Januar 2025 werden die Einkommensgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung angehoben. Grund dafür sind die gestiegenen Löhne und Gehälter des vergangenen Jahres. Das Bundeskabinett hat bereits die entsprechende Verordnung beschlossen, jetzt fehlt nur noch die Zustimmung des Bundesrats.