§ 833
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
Immer mehr Anleger haben Fragen oder Beschwerden zu ihren Investmentfonds oder Altersvorsorgeverträgen. Die Ombudsstelle für Investmentfonds meldet einen deutlichen Anstieg der Fälle. Welche Themen besonders umstritten sind und wo Verbraucher aufpassen sollten.
Ein Hund an der Leine, ein harmloser Spaziergang – und dennoch ein folgenschwerer Unfall. Ein aktuelles BGH-Urteil bestätigt: Hundehalter haften auch dann, wenn ihr Hund gehorsam ist. Warum das so ist und worauf Hundebesitzer achten sollten.
Viele Mieter wünschen sich ein eigenes Zuhause – doch für viele bleibt der Immobilienkauf unerreichbar. Eine aktuelle Umfrage zeigt, woran es scheitert und welche Maßnahmen sich die Bürger wünschen.
Mehr Steuervorteile für die Altersvorsorge: Wer privat oder betrieblich für das Alter vorsorgt, kann 2025 von höheren Förderbeträgen profitieren. Das bringt Arbeitnehmern und Selbstständigen zusätzliche Steuerersparnisse.
Aus Blau werde Grün: So lautet zum Monatsende das Motto für tausende Moped-Fans. Denn wer mit seinem flotten Roller auf die Straße will, muss zum 1. März das neue grüne Kennzeichen aufschrauben, um nicht ohne Haftpflichtschutz zu fahren. Wer den Wechsel verpasst, muss mit bitteren Konsequenzen rechnen.
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.