Mehr Steuervorteile für die Altersvorsorge: Wer privat oder betrieblich für das Alter vorsorgt, kann 2025 von höheren Förderbeträgen profitieren. Das bringt Arbeitnehmern und Selbstständigen zusätzliche Steuerersparnisse.
Gute Nachrichten für alle, die für das Alter vorsorgen: Der Staat hat die steuerlichen Fördergrenzen für die private und betriebliche Altersvorsorge zum Jahreswechsel erhöht. Dadurch können Sparer höhere Beträge steuerfrei investieren und so mehr aus ihrer Vorsorge machen.
Private Altersvorsorge: Mehr Steuervorteile für Rürup-Rente und Co.
Wer in eine Basis-Rente (Rürup-Rente) einzahlt, kann ab sofort bis zu 29.344 Euro pro Jahr als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Das sind fast 2.000 Euro mehr als im Vorjahr. Für Ehepaare verdoppelt sich der Betrag. Auch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung fallen unter diese Regelung.
Betriebliche Altersvorsorge: Mehr steuerfreie Beiträge möglich
Wer eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) nutzt, profitiert ebenfalls von höheren Steuerfreibeträgen. Arbeitnehmer können nun 3.864 Euro pro Jahr steuer- und sozialabgabenfrei in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds einzahlen. Zusätzlich gibt es noch mindestens 15 Prozent Arbeitgeberzuschuss. Wer möchte, kann denselben Betrag noch einmal steuerfrei einzahlen – insgesamt also 7.728 Euro im Jahr.
Rentner profitieren von höheren Freibeträgen
Auch für Betriebsrentner gibt es eine Verbesserung: Der Freibetrag für Krankenversicherungsbeiträge wurde auf 187,25 Euro pro Monat erhöht. Das bedeutet, dass Kapitalabfindungen bis zu 22.470 Euro beitragsfrei bleiben.
Diese Änderungen machen die private und betriebliche Altersvorsorge noch attraktiver. Wer noch keine passende Lösung hat, sollte sich jetzt informieren, um die neuen Steuervorteile voll auszuschöpfen.