Ein Fall aus dem Jahresbericht des Versicherungsombudsmanns zeigt, dass wetterbedingte Reiseverzögerungen nicht immer versichert sind. Eine Reisende blieb aufgrund einer verspäteten Lotsenankunft auf einem Schiff und verpasste ihren Rückflug. Die Versicherung lehnte eine Kostenübernahme ab – mit juristischer Rückendeckung.
Das Landessozialgericht Stuttgart entschied, dass bei der Berechnung des Krankengelds nur regelmäßige Einmalzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld berücksichtigt werden. Weitere Sonderzahlungen bleiben unberücksichtigt.
Nach der Leitzinssenkung der Europäischen Zentralbank (EZB) haben rund zwei Drittel der Banken und Sparkassen ihre Festgeldzinsen reduziert. Anders sieht es beim Tagesgeld aus – hier bleiben die Zinsen weitgehend stabil.
Laut einer aktuellen AOK-Umfrage hatten 81 Prozent der Deutschen im vergangenen Jahr Rückenschmerzen. Trotz hoher Aufklärung wird Prävention noch oft vernachlässigt. Was die Ursachen sind und wie Rückenschmerzen vermieden werden können, zeigt die Umfrage.
Dass die demografische Entwicklung unserer Gesellschaft private Vorsorge im Rentenbereich notwendig macht,
ist inzwischen den meisten Menschen bewusst. Aber auch Pflegeleistungen werden immer wichtiger und nicht immer
ist man erst im Alter auf Pflegeleistungen angewiesen.