Unverzichtbar: die Fahrerschutz-Versicherung

   

Welche Vorteile bietet die Fahrerschutz-Versicherung?
 
Entschädigt  wird  -   statt  einer  in  der  Insassen-Unfallversicherung  üblicherweise  festgelegten Versicherungssumme für  den  Todes-  oder  Invaliditätsfall  -  der  tatsächliche  Personenschaden  des Fahrers einschließlich Folgeschäden, so als ob ein Kfz- Haftpflichtversicherer nach den gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen für den Schaden aufzukommen hätte, z.B.


•     Heilkosten
•     Schmerzensgeld
•     Verdienstausfall
•     Kosten für eine Haushaltshilfe
•     Hinterbliebenenrente
•     etc.
 
Die Versicherungssumme für den Personenschaden des Fahrers beträgt 8 Mio. Euro je Schadenfall; Dies bedeutet  eine  Vervielfachung  gegenüber den vergleichsweise niedrigen  Deckungssummen in der Insassen-Unfallversicherung.
 
Geleistet  wird  für  Schäden,  die  der  Fahrer  ganz  oder  teilweise  selbstverschuldet  hat,  aber  auch, wenn der Schädiger unbekannt oder mittellos ist; Können Sie die Ansprüche  gegen  einen  Schädiger  oder   Sozialversicherungsträger   (z.B. Krankenversicherer)   richten und   durchsetzen,   übernimmt   die   Fahrerschutz-Versicherung   die mögliche Differenz zu den tatsächlich entstandenen Kosten.







Kennen Sie auch den Rabattschutz? Hier finden Sie ebenfalls eine Beschreibung.




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