Die Integrierte Versorgung wurde im Zuge des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes eingeführt. Sie zählt zu den Wahltarifen. Angeboten wird ein koordiniertes Zusammenwirken von Haus- und Fachärzten, ärztlichen
mehr...Wahltarife wurden im Zuge des "GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes" eingeführt. Wer sich für einen Wahltarif entscheidet, ist mindestens drei Jahre an den Anbieter gebunden. Zu den Wahltarifen zählen: Hausarzttarif,
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