Die Digitalisierung hat auch den Reisebereich verändert. Ein Beispiel dafür ist der Online-Check-in, der es Reisenden ermöglicht, bereits von zu Hause aus einzuchecken und Bordkarten auszudrucken. Doch wann gilt eine Reise als angetreten? Diese Frage kann entscheidend sein, wenn es um Leistungen der Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung geht.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass Rechtsanwälte nicht verpflichtet sind, eigenständig den Fristenkalender ihrer Kanzlei zu kontrollieren, sofern sie sich auf eine funktionierende Organisation und die Vermerke in den Handakten verlassen können. Das reduziert Haftungsrisiken.
Flexibilität, Kosten oder Fondsauswahl – worauf kommt es bei einer guten Fondspolice an? Eine aktuelle Umfrage unter unabhängigen Vermittlern zeigt, welche Kriterien wirklich entscheidend sind und worauf Anleger achten sollten.
Eine aktuelle Umfrage zeigt: Die Mehrheit der Versicherten ist mit ihrer Krankenversicherung zufrieden. Während gesetzlich Versicherte oft den Leistungsumfang und Service loben, sehen privat Versicherte mehr Verbesserungspotenzial. Besonders gefragt sind digitale Kommunikationswege – doch beim Beschwerdemanagement gibt es noch Nachholbedarf.
Oft kann eine kleine Unaufmerksamkeit unüberschaubare finanzielle Folgen für Sie haben.
Haftpflichtversicherungen für jeden Risikobereich schützen Sie als Privatperson vor solchen Ereignissen, die im täglichen Leben passieren können.
Ein kleiner Augenblick der Unachtsamkeit und schon ist es passiert - Sie
haben einem anderen Schaden zugefügt. Ihr Kind spielt auf der Straße
Fußball und wirft dabei ein Fenster ein oder der Hausbesitzer
vergisst den Schnee auf dem Gehweg vor seinem Haus zu räumen und ein Fußgänger kommt dabei zu Schaden...
Die schuldhafte Verletzung der Aufsichtspflicht von Lehrern auf dem
Klassenausflug ist dafür ein klassisches Beispiel.
In der Praxis ist aber nicht nur aufsichtführendes Personal diesem
Risiko ausgesetzt. Auch in der Verwaltung kann Fahrlässigkeit
zum Versicherungsfall führen.
Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass die für den Bau beauftragten Firmen
für alle Schäden haften.
Egal wie souverän die von Ihnen beauftragten
Handwerksbetriebe sind, die Baustelle haben Sie veranlasst - Sie sind mitverantwortlich und müssen dafür haften.
Durch einen Sturm lösen sich an Ihrem Haus Dachziegel und beschädigen
Pkw`s , die vor Ihrem Haus parken.
Oder: Ein Mieter rutscht auf der Treppe aus und verletzt sich schwer. Die geschädigten Personen werden Schadensersatz von Ihnen fordern.
Es passiert immer wieder: Ein Hund rennt auf die Straße und
verursacht einen schweren Autounfall, der Briefträger wird von einem Hund
gebissen oder ein Hund verletzt ein anderes Tier.
Wer kommt für den Schaden auf?
Es passiert doch: Ein Pferd scheut und verletzt dabei jemanden schwer...das Pferd
schlägt aus und beschädigt den gemieteten Stall... oder das Pferd
verletzt ein anderes Tier. Wer kommt für den Schaden auf?
Man kann sich leicht vorstellen, wie hoch ein durch Öleintritt in das
Erdreich verursachter Schaden sein kann. Denken Sie hierbei nur an die
Verunreiningung des Grundwassers oder den gewaltigen Erdaushub der
notwendig sein könnte, um den Schaden zu beseitigen.