Darlehen der Schwiegereltern: Gericht entscheidet über Rückzahlungspflicht

Ein Schwiegersohn muss ein sechsstelligen Darlehensbetrag an seine Schwiegereltern zurückzahlen. Das Landgericht Frankfurt am Main stellte klar, dass es sich nicht um eine Schenkung handelte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und könnte angefochten werden.

Das Landgericht Frankfurt am Main hat in einem aufsehenerregenden Fall entschieden, dass ein Schwiegersohn ein Darlehen in Höhe von rund 190.000 Euro an seine ehemaligen Schwiegereltern zurückzahlen muss. Der Fall zeigt, wie wichtig klare Absprachen und Dokumentationen auch im familiären Umfeld sind.

Der Fall im Detail

Der Schwiegersohn hatte von seinen Schwiegereltern einen Betrag von 250.000 Euro erhalten, um die Restschuld eines Bankkredits abzulösen und ein geerbtes Wohnhaus zu sichern. Die Schwiegereltern nahmen hierfür selbst einen Kredit auf, während der Schwiegersohn sich verpflichtete, die Zinsen und Tilgung zu tragen.

Nach der Scheidung von ihrer Tochter stellte der Schwiegersohn jedoch die Zahlungen ein und begründete dies mit seiner finanziellen Belastung durch Unterhaltszahlungen. Die Schwiegereltern forderten daraufhin die Rückzahlung des offenen Betrags.

Das Gericht stellte fest, dass es sich bei der finanziellen Unterstützung nicht um eine reine Gefälligkeit oder eine Schenkung handelte. Vielmehr sei ein mündlicher Darlehensvertrag geschlossen worden, der einen Rückzahlungsanspruch begründet.

Begründung des Gerichts

Das Landgericht führte aus, dass ein Vertrag nur dann vorliege, wenn ein Rechtsbindungswille der Parteien bestehe. Ein reines Gefälligkeitsverhältnis sei hier ausgeschlossen, da die Gewährung eines derart hohen Betrags nicht als alltägliche Gefälligkeit eingestuft werden könne. Zudem hätten beide Seiten klargestellt, dass eine Schenkung nicht beabsichtigt war.

Die Interessenlage sprach ebenfalls für einen verbindlichen Vertrag:

  • Die Schwiegereltern gingen ein erhebliches finanzielles Risiko ein.
  • Der Schwiegersohn riskierte ohne den Betrag den Verlust seines Hauses.

Das Gericht folgte daher der Argumentation der Schwiegereltern und sprach ihnen den Rückzahlungsanspruch zu.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Das Urteil vom 28.11.2024 (Aktenzeichen: 2-23 O 701/23) ist nicht rechtskräftig. Der Schwiegersohn hat die Möglichkeit, Berufung beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main einzulegen.

Fazit

Der Fall verdeutlicht, wie wichtig klare Absprachen und rechtliche Dokumentationen bei finanziellen Unterstützungen im familiären Umfeld sind. Gerade bei hohen Beträgen empfiehlt sich, die Vereinbarungen schriftlich festzuhalten, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

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