Wer heute eine Versicherung abschließen will, hat viele Möglichkeiten: vor Ort beim Berater, per Video-Call oder direkt online. Doch nicht jede Versicherung eignet sich gleichermaßen für den digitalen Weg.
Wenn Fremdeigentum durch einen Fensterwurf beschädigt wird, stellt sich schnell die Frage nach dem Schadenersatz – doch was, wenn der Täter zahlungsunfähig ist?
Viele Rentner in Deutschland haben Angst vor Altersarmut – besonders dann, wenn sie sich ausschließlich auf die gesetzliche Rente verlassen haben. Das zeigt eine repräsentative Umfrage im Auftrag eines großen Versicherers.
In sozialen Netzwerken sorgt derzeit eine beunruhigende Meldung für Verunsicherung: Ab August müssten Rentnerinnen und Rentner angeblich selbst aktiv werden, um weiterhin ihre Rente zu erhalten – wer keinen sogenannten Lebensnachweis erbringe, dem werde die Zahlung gestrichen. Doch das stimmt nicht, wie die Deutsche Rentenversicherung jetzt klarstellt.
Die Leistung in Fällen des Beratungs-Rechtsschutzes nach ist wie folgt: für über Beratung hinausgehende Tätigkeit eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts im Erbrecht bis zu einem bestimmten Höchstbetrag, wenn nach Versicherungsbeginn beim Versicherungsnehmer eine der Erkrankungen eintritt, die in der Dread- Disease-Liste (Angst-Erkrankung) aufgezählt sind und die ärztlich festgestellt ist, für den Versicherungsnehmer in der speziellen Eigenschaft als Erblasser. Als Dread Disease wird eine schwere Krankheit oder auch eine Unfallverletzung bezeichnet. Gegen deren Folgen kann man sich in unterschiedlicher Form über die in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung abgedeckten Behandlungskosten hinaus versichern, z. B. gegen Berufsunfähigkeit etc.