§ 833
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
Aktien gelten als attraktive Geldanlage – doch viele Deutsche lassen die Finger davon. Eine Umfrage zeigt die häufigsten Gründe für die Zurückhaltung.
Immer mehr Rentner bleiben auch nach dem offiziellen Renteneintritt erwerbstätig. Finanzielle Gründe, aber auch der Wunsch nach sozialer Teilhabe spielen dabei eine Rolle. Doch wie sieht der Trend in Deutschland und Europa aus?
Skifahren macht Spaß, birgt aber auch Risiken. Skiunfälle sind nicht nur schmerzhaft, sondern können auch teuer werden. Wer sich vorab informiert und vorbereitet, kann sicher und sorgenfrei die Pisten unsicher machen.
Der Versicherungsombudsmann e.V. hat seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2024 veröffentlicht. Die Streitschlichtungsstelle gibt es seit 2001 und soll zwischen Verbrauchern, Vermittlern und Versicherern Streitfälle außergerichtlich klären.
Wer vor der Arbeit tankt und dabei verunglückt, genießt keinen Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung. Das hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden. Was Verbraucher dazu wissen sollten.
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.